Allgemeine Reisebedingungen

Reisebedingungen für unsere Reisen aus dem Jahreskatalog 

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
Es ist möglich, sich mündlich bzw. schriftlich bei der Firma Gröschel anzumelden. Auch telefonische Anmeldungen sind feste Buchungen und rechtlich verbindlich! Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Anmeldung Ihre volle Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihre Telefonnummer und
die Reisenummer mit. Mit seiner Anmeldung erkennt der Kunde die Reisebedingungen der Firma Gröschel an.

2. BEZAHLUNG
Bei Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig. Die Zahlung der Restsumme hat bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen. Eintrittskarten (z.B. Musical-/Semperoper- Karten, etc.) müssen bei Buchung bezahlt werden. (Eintrittskarten sind von Rückgabe ausgeschlossen!)

3. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wird die Reise vom Kunden abgesagt, dann entstehen diesem gestaffelt nach der Zeitspanne zwischen Rücktritt und Reisebeginn nachfolgend aufgeführte Kosten.
DIE RÜCKTRITTS- UND BEARBEITUNGSGEBÜHREN BETRAGEN PRO PERSON:
vom Tag der Buchung bis zum 28. Tag vor Reisebeginn: 5 % des Reisepreises mindestens € 25,- 
27. - 15. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises - mindestens € 25,- 
14.–7. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
ab 6. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises

Sollte sich der Kunde bis zum Beginn der Fahrt überhaupt nicht abmelden, fallen 100 % des Reisepreises an.
Bis zum Reisebeginn kann sich der Kunde durch eine andere Person bei der Durchführung der Reise ersetzen lassen – in diesem Fall entstehen dem Kunden keine Mehrkosten (Ausnahme: Flug- und Schiffsreisen).
Bei Reisen, die Eintrittskarten für Veranstaltungen Dritter enthalten (z.B. Musicalkarten, Semperoper etc.) werden im Stornierungsfall die vereinbarten Kartenpreise in voller Höhe berechnet

4. ZUSATZ-REISEVERSICHERUNG
Wir empfehlen Ihnen unbedingt den Abschluss eines Versicherungspaketes:
> Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
> Reisekranken-Versicherung
> Reisegepäck-Versicherung
> Reiseabbruch-Versicherung
Wir beraten Sie gern!

5. RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER
Unser Reiseunternehmen ist grundsätzlich bestrebt, alle angebotenen Reisen in vollem Umfang und in Ihrem Interesse durchzuführen. Dennoch müssen wir im Interesse der  Wirtschaftlichkeit eine Mindestbeteiligung von 20 Reiseteilnehmern festlegen.
Bei kleineren Gruppen behalten wir uns den Einsatz unseres modernen 18-Sitzer-Busses vor. Sollte, trotz unserer Bemühungen, diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, informieren wir Sie bis spätestens eine Woche vor Reiseantritt über die Stornierung
des Reisevertrages. Den gezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatzleistungen besteht nicht.

6. PROGRAMMÄNDERUNGEN
… müssen wir uns vorbehalten. Aus den verschiedensten Gründen kann eine Änderung des Ablaufs notwendig werden. Dies ist z.B. bei Flugzeiten- oder Fährzeiten Änderungen, für Fähren bei Sturm oder für Passstraßen bei Schnee oder anderen Witterungseinbrüchen unumgänglich. Es kann auch passieren, dass das gebuchte Hotel oder eine Fährverbindung gewechselt werden muss – in diesem Fall sorgen wir selbstverständlich um mindestens gleichwertigen Ersatz. Rechtsansprüche aus entsprechenden Änderungen können jedoch nicht abgeleitet werden.

7. Erstinformation zur Vermittlung von Versicherungen
gemäß der europäischen Versicherungsvermittler-Richtlinie (IDD-Insurance Distribution Directive)

Ihr Vermittler:
Omnibusbetrieb Gröschel e.K. / Inhaber Volker Gröschel / Talstraße 75 / 98544 Zella-Mehlis
Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß §34d Abs. 8 Nr.1 Gewerbeordnung.
Ihre Schlichtungsstelle zur Beilegung von etwaigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung:
Versicherungsombudsmann e.V. 
Postfach 080632 / 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000 / Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de / www.versicherungsombudsmann.de

ACHTUNG!
FÜR FLUGREISEN & SCHIFFSREISEN GELTEN GESONDERTE REISEBEDINGUNGEN!
Flugreisen/Schiffsreisen: Im Falle von Steuererhöhungen oder Erhebung von Kerosinzuschlägen seitens der Airline bzw. Reederei müssen die Preise der Reisen angepasst werden.


Reisebedingungen für Weihnachts- Silvester & Feiertagsreisen

1. Abschluss des Reisevertrages
Es ist möglich, sich mündlich bzw. schriftlich bei der Firma Gröschel  anzumelden. Auch telefonische Anmeldungen sind feste Buchungen und rechtlich verbindlich! Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Anmeldung Ihre volle Anschrift, Ihre Telefonnummer und die Reisenummer mit.
Mit seiner Anmeldung erkennt der Kunde die Reisebedingungen der Firma Gröschel an.

2. Bezahlung
Bei Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von € 50,–  bei Mehrtagesfahrten und € 30,–  bei Tagesfahrten fällig.
Die Zahlung der Restsumme hat bis spätestens 5 Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen. Sonderregelung: Eintrittskarten (z.B. Musical-/Semperoper-Karten) müssen bei Buchung bezahlt werden. Eintrittskarten sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen!

3. Rücktritt durch den Kunden
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen
Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Rücktrittsgebühren sind pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind auf Verlangen des Kunden vom Reiseveranstalter zu begründen. Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, die dem Reiseveranstalter zustehenden
Gebühren seien wesentlich geringer als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. 

Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
 

Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:
vom Tag der Buchung bis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises, mindestens € 30,–
59.–40. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises, mindestens € 50,–
39.–15. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises, mindestens € 50,–
14.–7. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises, mindestens € 50,–
ab 6. Tag vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises.
Sollte sich der Kunde bis zum Beginn der Fahrt überhaupt nicht abmelden, fallen 100 % des Reisepreises an. Bis zum Reisebeginn kann sich der Kunde durch eine andere Person bei der Durchführung der Reise ersetzen lassen – in diesem Fall entstehen dem Kunden keine Mehrkosten (Ausnahme: Flug- und Schiffsreisen).
Bei Reisen, die Eintrittskarten für Veranstaltungen Dritter enthalten (z.B. Musicalkarten, Semperoper etc.) werden im Stornierungsfall die vereinbarten Kartenpreise in voller Höhe berechnet, falls kein Weiterverkauf möglich ist.

4. Zusatz-Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen unbedingt den Abschluss eines Versicherungspaketes: Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Reisekranken-Versicherung, Reisegepäck-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung Wir beraten Sie gern!

Erstinformation zur Vermittlung von Versicherungen
gemäß der europäischen Versicherungsvermittler-Richtlinie (IDD-Insurance Distribution Directive) Ihr Vermittler:

Omnibusbetrieb Gröschel e.K. / Inh. Volker Gröschel
Talstraße 75, 98544 Zella-Mehlis

Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß §34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeverordnung. Ihre Schlichtungsstelle zur Beilegung von etwaigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 - 3696000, Fax: 0800 - 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de

5. Rücktritt durch den Veranstalter
Unser Reiseunternehmen ist grundsätzlich bestrebt, alle angebotenen Reisen in vollem Umfang und in Ihrem Interesse durchzuführen. Dennoch müssen wir im Interesse der Wirtschaftlichkeit eine Mindestbeteiligung von 25 Reiseteilnehmern festlegen. Sollte, trotz unserer Bemühungen, diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, informieren wir Sie:

a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen
b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen
c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen

über die Stornierung des Reisevertrages. Den gezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatzleistungen besteht nicht.

ACHTUNG!
WITTERUNGSBEDINGTE ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN!

FÜR FLUGREISEN UND SCHIFFSREISEN GELTEN GESONDERTE REISEBEDINGUNGEN!

Flugreisen:
Im Falle von Steuererhöhungen oder Erhebung von Kerosinzuschlägen seitens der Airline müssen die Preise der Flugreisen angepasst werden. Bei allen Flugreisen tritt Gröschel-Reisen als Reisevermittler auf.

 

Omnibusbetrieb Heinz Gröschel e.K.

Volker Gröschel
Talstrasse 75
98544 Zella-Mehlis

Tel.: +49 (0) 3682 / 48 36 85
Fax: +49 (0) 3682 / 42 548

info@groeschel-reisen.de

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